Erste Pläne
Nach der Rückkehr stürze ich mich gleich ins Pläne zeichnen. Ich weiss nur eines: so wie in der Schweiz darf das Haus nicht aussehen. Aber wie um Gotteswillen verbindet man die Zimmer untereinander. Mit einem Korridor, das scheint mir nicht so richtig balilike zu sein. Und wieviel ist für das Vordach einzuplanen. Und soll es ein oder zweistöckig sein. Und welche Dachform ist am geeignesten. Und wie erhalte ich am Meisten Schatten. Und wo auf dem Grundstück soll das Haus zu liegen kommen. Und brauchen wir überhaupt einen Pool (aber sicher sagt Thea). Und wieviel Lagerraum, und wird ein Staff-Haus benötigt und und und.
Nach vier, fünf verschiedenen Plänen finde ich dann eine Lösung , die alles in sich vereint: unseren Raumbedarf, die Grösse des Grundstückes, unser Budget, optimaler Schattenschutz und nicht zuletzt so quasi als Gesellenstück: die Vorstellungen von Thea und mir unter einem Hut. Vielleicht etwas zu gross für das Grundstück. Aber der verbleibende Garten ist immer noch grösser als ein Durchschnittsgarten in Europa.
Der Generalunternehmer findet unser Projekt „very nei$$“ und verlangte eine Anzahlung von 30%. Wie es denn mit den Vorverträgen stehe, dem Baubeschrieb, den Sicherheiten, der Preisgarantie und und frage ich zurück. Nach einigen Mails und einigen Telefonaten: keine Sicherheiten, keine Garantie, nichts als der Glaube, dass man vom Generalunternehmer nicht übers Ohr gehauen würde. Ich finde ihn ja sympatisch, aber genügt das um eine so grosse Kröte zu schlucken. Aber er kommt uns entgegen: wenn ich dann in Bali sein werde, so würden wir die Pläne im Detail besprechen und schriftlich festlegen, erst dann sei die Anzahlung fällig und solange wolle er das Grundstück für uns reserviert halten.
Nun muss man folgendes wissen: In Bali ist Privatbesitz für Ausländer (natürliche Personen) ausgeschlossen. Nur eine langjährige Pacht eines Grundstückes resp. die Miete einer Liegenschaft ist gesetzlich vorgesehen. Dies wird üblicherweise mit komplizierten Vertragskonstrukten über einen sogenannten Name-holder, der gegenüber dem Staat als Besitzer auftritt, so gut als möglich und so legal wie nur möglich geregelt. Und genau diese Vertragskonstrukte verunmöglichen es, dass ein seriöser Generalunternehmer juristisch verbindliche Zusagen machen kann. Erst wenn alles gebaut, bezahlt und das Einreisevisum bewilligt ist erst dann können Verträge erstellt werden, die vor einem Indonesischen Gericht anerkannt würden.
Und alle Häuser meines Generalunternehmers seien so gebaut worden. Ausserdem habe ich niemanden kennen gelernt, der für diese Problematik eine bessere Lösung kennt.
Und dann geht's ans Kisten packen (grässlich). Und letzte Einkäufe. Und Abschiedsbesuche. Koffer packen und zum Flugzeug.